Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalter der Promotion ist die Erlebniswelt Sport GmbH, Droste-Hülshoff Str. 4, 46348 Raesfeld.
  2. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Erlebniswelt Sport GmbH
  3. Die Teilnahme an der Promotion erfolgt auf der Facebook-Plattform. Die Promotion ist auf der Facebook-Seite Erlebniswelt Sport GmbH verfügbar.
  4. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerdenzur Promotion sind nicht an Facebook zu richten, sondern direkt an die Erlebniswelt Sport GmbH
  5. Teilnahmeberechtigt sind alle Personenmit Wohnsitz in Deutschland, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt Gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige und sonstige mit dieser Veranstaltung in Verbindung stehende Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  6. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Aktionszeitraums, sowie ausschließlich per Internet möglich. Die Teilnahme ist unentgeltlich, der Teilnehmer/die Teilnehmerin geht keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen ein.
  7. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnahme und die Gewinnchancen sind nicht vom Erwerb eines Produktes oder einer Dienstleistung abhängig.
  8. Die Promotion beginnt am Tag des Postings.
  9. Der Einsendeschluss für die Teilnahme an der Verlosung bzw. Teilnahmeschluss ist am 07.08.2018 um 12:00 Uhr.
  10. Um an der Promotion teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ihre Begleitperson in die Kommentare schreiben.
  11. Unter allen Teilnehmern wird insgesamt 1x FitBit Charge 2, 1x Towell+ und 1x Erlebniswelt Fußball Trikot am 07.08.2018 verlost.
  12. Die Gewinner werden aus allen teilnehmenden Personen ausgelost. Die Auslosung findet am 30.09.2018 statt.
  13. Eine Barauszahlung der Preise ist ausgeschlossen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf Auszahlung der Preise in Sachwerte oder Tausch der Preise gegen einen anderen  Gegenstand. Die Preise sind nicht auf eine andere Person als den Teilnehmer übertragbar.
  14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Spiel und die Verlosung ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls  unvorhergesehene Umstände eintreten. Zu diesen Umständen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Auftreten eines Computervirus, eines Programmfehlers, nicht  autorisiertes Eingreifen Dritter oder mechanische oder technische Probleme, die außerhalb der Kontrolle und Einflussmöglichkeit des Veranstalters liegen.
  15. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Teilnahmebedingungen oder macht er unzutreffende Angaben, kann ihn der Veranstalter von der Teilnahme ausschließen, ohne hierfür  Gründe angeben zu müssen.
  16. Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf  einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist  beruhen. Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wie dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie  im Fall der Übernahme von Garantien. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder  sonstige Erfüllungsgehilfen eine Vertragspflicht verletzen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die  Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung auf typische und vorhersehbare  Schäden begrenzt. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nicht für leichte Fahrlässigkeit.
  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, unzulässig oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der  Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen, unzulässigen oder undurchführbaren Klausel treten Regelungen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen  Zielsetzung möglichst nahe kommen. Etwaige Rechte aus dem Rechtsverhältnis, das diesen Teilnahmebedingungen zugrunde liegt, sind für den Teilnehmer nicht auf Dritte  übertragbar. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

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